Gemäß §16ff Bundeswaldgesetz ist eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) ein privatrechtlicher Dienstleistungszusammenschluss von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgt, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern, insbesondere Nachteile geringer Flächengröße, ungünstige Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden. Größtenteils ist die Mitgliedsfläche in Forstbetriebsgemeinschaften Privatwald. Im Grundgesetz ist der Begriff des Eigentums fest verankert. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Unsere Aufgaben
§ in Schleswig-Holstein
Über Uns
1979 wurde durch Umwandlung der verschiedenen Waldbauvereine die Forstbetriebsgemeinschaft Segeberg gegründet, welche sich über den Kreis Segeberg und das Gebiet der Stadt Neumünster erstreckt. Die Waldflächen im Kreis Segeberg betragen ca. 19.950 ha. Davon sind ca. 60% Bundes- und Landesforst. Die restlichen Flächen sind zum großen Teil Mitgliedsflächen der Forstbetriebsgemeinschaften „An der Trave“ und Segeberg. Außerdem gehören die Forstflächen der Stadt Neumünster zu den Mitgliedsflächen der FBG Segeberg.